Krankmeldung
KRANKMELDUNG
Regelungen bei Krankheit und Abwesenheit
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet ist, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Für den Fall, dass Unterricht versäumt wird, gelten an unserer Schule folgende Regelungen:
JAHRGÄNGE 5-11
Krankmeldung und Entschuldigung
Kann eine Schülerin/ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten am selben Tag vor Unterrichtsbeginn die Klassenlehrkräfte. Die Krankmeldung erfolgt per Mail über den Elternaccount bei IServ. Gilt die Benachrichtigung nicht gleich für mehrere Tage, muss an jedem Krankheitstag erneut die Klassenlehrkraft informiert werden. Per Mail krankgemeldete Kinder gelten als entschuldigt.
Krankmeldung während der Unterrichtszeit
Fühlt sich eine Schülerin/ein Schüler im Laufe der Unterrichtszeit nicht mehr in der Lage, am Unterricht teilzunehmen, so spricht sie/er die betreffende Lehrkraft an und begibt sich in das Sekretariat. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und entscheiden, ob sie/er nach Hause entlassen wird. Ohne Abmeldung im Sekretariat gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt.
Antrag auf Unterrichtsbefreiung/Beurlaubung
Ist abzusehen, dass eine Schülerin/ein Schüler an einem bestimmten Tag nicht am Unterricht teilnehmen kann (z.B. wegen einer gesundheitlichen Untersuchung), so ist die Klassenlehrkraft rechtzeitig vorher schriftlich (per Mail) zu informieren. Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind rechtzeitig vor dem jeweiligen Anlass zu stellen. Über die Befreiung von einzelnen Stunden und bei einzelnen Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft; bei mehrtägigen Beurlaubungen und Tagen, die an die Ferien anschließen, ist der begründete Antrag formlos beim Schulleiter einzureichen.
JAHRGÄNGE 12/13
Die Schüler:innen der Qualifikationsphase nutzen das im entsprechenden Jahrgangsordner (IServ) hinterlegte Entschuldigungs- bzw. Beurlaubungsformular (s. Schreiben des Oberstufenkoordinators).
Für minderjährige Schüler:innen, die sich im Laufe eines Schultages nicht mehr in der Lage fühlen, am Unterricht teilzunehmen, gelten die o.g. Regelungen der Jahrgänge 5-11. Volljährige Schüler:innen der Qualifikationsphase melden sich im Sekretariat ab.
Fehlen bei Klassenarbeiten/Klausuren
Sekundarstufe I: Jahrgänge 5-10
Es gilt das o.g. Vorgehen bei Krankmeldung und Entschuldigung. Wird eine Klassenarbeit versäumt, sollte diese zeitnah nachgeholt werden. Die Fachlehrkraft informiert die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler über den Termin. In regelmäßigen Abständen findet freitags im Anschluss an die 6. Stunde ein zentraler Nachschreibtermin statt (Beginn: 13.40 Uhr in Raum B113/116), der als verpflichtend gilt, wenn die Lehrkraft den Schülerinnen und Schülern diesen als Nachschreibtermin kommuniziert. Sollte dieser aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht wahrgenommen werden können, informieren die Erziehungsberechtigten vor Beginn der 7. Stunde (13.40 Uhr) die jeweilige Fachlehrkraft (per Mail). Geschieht dies nicht, wird die Klassenarbeit in der Regel mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Sekundarstufe II: Jahrgang 11
Bei krankheitsbedingtem Fehlen an Tagen, an denen eine Klausur geschrieben wird, ist sowohl die Klassen- als auch die Fachlehrkraft vor Unterrichtsbeginn per Mail zu informieren. Zudem muss eine ärztliche Krankschreibung für den entsprechenden Tag vorgelegt werden. Diese ist am Tag der Rückkehr in die Schule der Klassenlehrkraft vorzuzeigen. Bei Nichtvorlage einer ärztlichen Krankschreibung für den entsprechenden Fehltag wird die Klausur mit 00 Punkten bewertet. Ein Nachschreiben ist in diesem Fall nicht möglich. Wird eine Klausur entschuldigt versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft, wann diese nachzuholen ist. Als offizielle Nachschreibtermine kommen, neben den Terminen freitags in der 7./8. Stunde (s.o., Sek. I), auch die Termine der Qualifikationsphase am Samstag in Frage (s.u.). Daher sind auch diese als Schultermine freizuhalten. Die konkreten Termine finden sich im Kalender auf IServ. Wird ein Nachschreibtermin aus gesundheitlichen Gründen versäumt, gilt auch hier die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung.
Sekundarstufe II: Qualifikationsphase
Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler an einem Tag, an dem eine Klausur angesetzt ist, ist sie bzw. er angehalten, vor Unterrichtsbeginn sowohl die Tutorin bzw. den Tutor als auch die Fachlehrkraft per Mail zu benachrichtigen. Für aus Krankheitsgründen versäumte Klausuren existiert ein gesondertes Formular. Dieses findet sich im jeweiligen Jahrgangsordner auf IServ. In jedem Fall muss dem Entschuldigungsformular eine ärztliche Krankschreibung beigefügt werden. Wird keine Krankschreibung vorgelegt, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen und die Klausur wird mit 00 Punkten bewertet. Ein Nachschreiben ist in diesem Fall nicht möglich. Wird eine Klausur entschuldigt versäumt, wird sie zum Zeitpunkt des offiziellen Nachschreibtermins nachgeholt. Die Nachschreibtermine sind dem Klausurplan (auf IServ) zu entnehmen und gelten für jede Schülerin/jeden Schüler als verpflichtende Schultermine (Beginn: 8:00 Uhr in Raum B113/116), die nicht mit anderen Terminen belegt werden dürfen. Sollten mehrere Klausuren nachzuschreiben sein, sind die weiteren Nachschreibtermine mit dem zuständigen Oberstufenkoordinator abzustimmen. Allen Ausnahmen zu den oben aufgeführten Regeln muss der zuständige Oberstufenkoordinator zustimmen.
ANSPRECHPARTNERINNEN
Sekretariat:
Frau Lahse
Frau Schröder
TELEFON
040 – 64 53 91 90