Hausordnung

gutes Mittagessen
Berufsorientierung Gymnasium Neu Wulmstorf

HAUSORDUNG

Diese Hausordnung soll das Zusammenleben der an unserer Schule Tätigen regeln. Es ist besonders wichtig, dass unsere Schüler*innen Verantwortung für sich und das schulische Zusammenleben übernehmen. Die Menschen, die an unserer Schule arbeiten und leben, sollen in ihrer Individualität respektiert werden. Wie immer, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, gilt es, im Umgang miteinander Rücksicht und Fairness zu üben und auftretende Konflikte vernünftig zu lösen.

Rücksicht und Fairness gelten auch auf dem Schulweg, an den Bushaltestellen und im Schulbus.

1. Vor Unterrichtsbeginn

  • Die Eingänge zur Pausenhalle und zum Forum werden rechtzeitig vor dem Eintreffen der Schüler*innen geöffnet.
  • Zu Unterrichtsbeginn finden sich die Schüler*innen pünktlich mit dem Klingelzeichen in den Klassen- und vor den Fachräumen ein. Sollte eine Lehrkraft nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen, so fragt der/die Klassensprecher*in nach spätestens 5 Minuten im Sekretariat nach.
  • Schüler*innen, die erst zur zweiten Stunde Unterricht haben, halten sich im Forum bzw. in der Pausenhalle auf

2. Ordnung in der Schule

  • Mit den Einrichtungsgegenständen und der Ausstattung der Schule muss sorgsam umgegangen werden. Wer fahrlässig oder mutwillig Schuleinrichtung beschädigt, hat die Kosten für die Reparatur bzw. ihren Ersatz zu tragen.
  • Klassenräume, in denen kein Unterricht stattfindet, werden abgeschlossen.
  • Gegenstände, die Personen gefährden oder belästigen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • In Freistunden dürfen sich die Schüler*innen nicht in den Fluren und Treppenhäusern aufhalten.
  • Die Fenster dürfen nur in Kippstellung geöffnet werden. Das Betreten des Flachdachs ist strengstens verboten (Lebensgefahr!).
  • Es ist verboten, auf dem Schulgelände zu rauchen, Alkohol zu trinken und andere Rauschmittel zu konsumieren.
  • Grenzen des Schulgeländes ergeben sich durch die Einzäunung. Die Grenze zum Schulhofbereich der Oberschule beginnt am aufgeschütteten Wall und setzt sich als gedachte Linie bis zum Hauptweg fort.
  • Schulgebäude und -gelände sind kein öffentlicher Aufenthaltsraum. Deshalb ist es Schülern und Schülerinnen des Gymnasiums nicht gestattet, sich während der Schulzeit mit schulfremden Personen zu treffen. Besucher*innen der Schule melden sich beim Hausmeister oder im Sekretariat an.

3. In den Pausen
Schüler*innen sowie Lehrkräfte haben das Recht, sich während der Pausen zu erholen. Aus diesem Grund sollte der Unterricht möglichst pünktlich mit dem Klingelzeichen beginnen und enden.
Die Pausen dienen als Gelegenheit für Bewegung, um dem langen Aufenthalt in den Unterrichtsräumen entgegenzuwirken. Die Unterrichtsräume im A- und C-Trakt werden zu Pausenbeginn von den Fachlehrkräften abgeschlossen. Es wird empfohlen, dass alle Schüler*innen während der großen Pausen den Schulhof1 aufsuchen. Ein Aufenthalt im Bereich der Sporthallen und dem Ausgang zu den Schwimmhallen ist während der Pausen nicht gestattet.

Während der großen Pausen (nach der 2. und 5. Stunde) sind die Schüler*innen dazu angehalten, die Unterrichtsräume sowie die Flure und Treppenhäuser im zweiten Obergeschoss zu verlassen.

Im Erdgeschoss ist ein Aufenthalt in der Pausenhalle vor dem Forum gestattet, im ersten Obergeschoss zudem auf der Empore.

Oberstufenschüler*innen der Klassen 11 bis 13 dürfen sich während der Pausen und Freistunden im B-Trakt des ersten Obergeschosses sowie im Oberstufenraum (Jg. 13) aufhalten. Im Oberstufenarbeitsraum ist der Aufenthalt ausschließlich zum Lernen oder Arbeiten gestattet (siehe Raumnutzungsordnung).

Das Rennen und Toben im gesamten Gebäude ist untersagt; in den Klassenräumen verhalten sich die Schüler*innen ruhig.
Im Winter ist das Schneeballwerfen aufgrund der Verletzungsgefahr nicht gestattet.

4. Cafta-Nutzung
Während der Mittagspause ist ein Aufenthalt in der Cafta ausschließlich zum Erwerb und Verzehr von Mittagessen oder Snacks gestattet.

5. Regelungen zum Verlassen des Schulgeländes in den Pausen
Schülern und Schülerinnen der Jahrgänge 5 bis 8 ist das Verlassen des Schulgeländes während des Schultages grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden.
Ab einschließlich der Jahrgangsstufe 9 dürfen Schüler*innen das Schulgelände nach Zustimmung der Eltern verlassen. Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte dem Verlassen zustimmen, erhalten eine Karte, die der aufsichtsführenden Lehrkraft beim Verlassen des Schulgeländes unaufgefordert vorgezeigt werden muss. Außerhalb des Schulgeländes besteht in den Pausen kein Versicherungsschutz.

6. Krankheit und Unfälle während des Schultags
Im Falle von Unfällen oder Unwohlsein ist das Sekretariat aufzusuchen oder zu benachrichtigen. Die Erziehungsberechtigten werden über den Gesundheitszustand ihres Kindes informiert und melden ihr Kind für den Schultag ggf. vom Unterricht ab. Die Fachlehrkraft wird, wenn möglich, über die Abmeldung vom Unterricht informiert.

Volljährige Schüler*innen informieren die Fachlehrkräfte und Tutoren über die krankeitsbedingte Abmeldung vom Schultag.

7. Ordnung in der Klasse
Jeder Schüler, jede Schülerin hält den eigenen Arbeitsplatz sauber. Jede Klasse verlässt ihren Raum in sauberem Zustand, d.h. sie sorgt dafür, dass kein grober Schmutz, kein Abfall und dergl. zurückbleibt. Die Klassen trennen den Abfall im Sinne unseres Mülltrennungskonzepts.
Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde müssen die Stühle hochgestellt werden, die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszuschalten!

Die Klassen organisieren einen Tafel-, Medien- und Müllentsorgungsdienst.

8. Fahrradständer
Fahrräder, Roller und Krafträder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und nicht auf dem Schulgelände genutzt werden.

9. Sportbereich
Für den Sportbereich gilt eine gesonderte Ordnung.

10. Nutzungsregeln für Smartphones und Tablets
Allgemeine Bestimmungen:

  • Das Fotografieren sowie Anfertigen von Tonaufnahmen und Filmen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Bereichs vor der Tribüne der Sporthalle untersagt. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Während des Unterrichts können Tablets und gegebenenfalls auch Smartphones nach Rücksprache oder Vorgabe der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken eingesetzt werden.

Für Jahrgänge 5 bis 10:

  • Smartphones müssen auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich der Außenbereiche) nicht sichtbar verwahrt und ausgeschaltet sein.
  • Während der Pausen nach der zweiten und fünften Stunde dürfen Tablets nicht benutzt werden. Sie müssen in einer Tasche verwahrt werden oder im Raum bzw. Schließfach eingeschlossen sein.

Für Jahrgänge 11, 12 und 13:

  • Die Nutzung von Smartphones und Tablets in den Pausen ist ausschließlich im ersten Obergeschoss des B-Trakts in den Räumen B101 bis B116 (nicht in den Fluren!) und zu unterrichtlichen Zwecken im Arbeitsraum der Oberstufe erlaubt.
  • An allen anderen Orten ist die Nutzung nicht gestattet, und Smartphones müssen nicht sichtbar, im Flugmodus sowie lautlos geschaltet, verwahrt werden.
  • Telefonieren ist ausschließlich im Oberstufenraum gestattet.

Maßnahmen bei Verstößen:

  • Bei Verstößen gegen diese Regelung kann das elektronische Gerät von einer Lehrkraft eingezogen werden. Die Rückgabe erfolgt am Ende des individuellen Schultages.
  • Bei sich wiederholenden Verstößen gegen die Nutzungsregel wird das Gerät im Sekretariat verwahrt und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Stand: April 2024

ANSPRECHPARTNER

Schulleitung

Cookie Consent mit Real Cookie Banner