Hausordnung

gutes Mittagessen
Gebäude
Berufsorientierung Gymnasium Neu Wulmstorf

Hausordnung

Diese Hausordnung soll dem Zusammenleben der an unserer Schule Tätigen dienen. Sie versucht dabei, die in unserem Leitbild und im Schulprogramm formulierten Ziele praktisch umzusetzen. „Es ist besonders wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler Verantwortung für sich und das Gemeinwesen übernehmen. Die Menschen, die an unserer Schule arbeiten und leben, sollen in ihrer Individualität respektiert werden.“ Wie immer, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, gilt es, im Umgang miteinander Rücksicht und Fairness zu üben und auftretende Konflikte vernünftig auszutragen.

I    Vor Unterrichtsbeginn

1.    Die Eingänge zur Pausenhalle und zum Forum werden rechtzeitig vor dem Eintreffen der Schüler und Schülerinnen geöffnet.
2.    Zum Unterrichtsbeginn finden sich die Schüler und Schülerinnen pünktlich mit dem Klingelzeichen in den Klassen- und vor den Fachräumen ein. Sollte eine Lehrkraft nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen, so fragt der / die KlassensprecherIn nach spätestens 5 Minuten im Sekretariat nach.
3.    Schüler und Schülerinnen, die erst zur zweiten Stunde Unterricht haben, halten sich im Forum bzw. in der Pausenhalle auf.

II    Ordnung in der Schule

1.    Mit den Einrichtungsgegenständen und der Ausstattung der Schule muss sorgsam umgegangen werden. Wer fahrlässig oder mutwillig Schuleinrichtungen beschädigt, hat die Kosten für die Reparatur bzw. für ihren Ersatz zu tragen.
2.    Klassenräume, in denen kein Unterricht stattfindet, werden abgeschlossen.
3.    Gegenstände, die Personen gefährden oder belästigen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. 
4.    Handys sind während der Schulzeit nicht sichtbar zu verwahren und auszuschalten; andere elektronische Geräte (MP3-Player etc.) sind während des Unterrichts auszuschalten und an der Schule nur geduldet (und damit nicht versichert!).
5.    In Freistunden dürfen sich die Schüler und Schülerinnen nicht in den Fluren und Treppenhäusern aufhalten.
6.    Die Fenster dürfen nur in Kippstellung geöffnet werden – das Betreten des Flachdachs ist strengstens verboten (Lebensgefahr!).
7.    Es ist verboten auf dem Schulgelände zu rauchen, Alkohol zu trinken und andere Rauschmittel zu konsumieren.
8.    Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern und Schülerinnen der Eingangsstufe und der Mittelstufe während der Schulzeit nicht gestattet. Für Unfälle und andere Schäden, die während der Schulzeit außerhalb des Schulgeländes passieren, besteht kein Versicherungsschutz.
Grenzen des Schulgeländes ergeben sich durch die Einzäunung. Die Grenze zum  Schulhofbereich der Realschule beginnt am aufgeschütteten Wall und setzt sich als gedachte Linie bis zum Hauptweg fort.    
9.    Schulgebäude und –gelände sind kein öffentlicher Aufenthaltsraum. Deshalb ist es Schülern und Schülerinnen des Gymnasiums nicht gestattet, sich während der Schulzeit mit schulfremden Personen zu treffen. Besucher der Schule melden sich beim Hausmeister (Loge neben dem Haupteingang) oder im Sekretariat an.

III     In den Pausen

SchülerInnen und Lehrkräfte haben ein Recht darauf, sich in den Pausen zu erholen. Deshalb beendet der/die Lehrer/-in den Unterricht pünktlich.
Bewegung an der frischen Luft ist als Ausgleich zu lang anhaltendem Aufenthalt in den Klassenräumen notwendig. Den Schülern und Schülerinnen wird empfohlen, während der großen Pausen auf den Schulhof zu gehen und das Angebot der „Aktiven Pause“ wahrzunehmen.
In den großen Pausen haben die Schüler und Schülerinnen die Klassenräume, Flure und Treppenhäuser zu verlassen. Ein Aufenthalt ist zu diesen Zeiten nur im Galeriebereich des 1. Geschosses, dem Forum, in der Mensa / Cafta und bevorzugt auf dem Hof gestattet. Oberstufenschüler (Klasse 10/11 bis 13) dürfen sich während der Pausen und in den Freistunden in den Kursräumen und dem Flurbereich des Oberstufentraktes aufhalten.
Rennen und Toben sind im gesamten Gebäude verboten; in den Klassenräumen ist Ruhe zu halten. 
Im Winter ist das Schneeballwerfen wegen der Verletzungsgefahr verboten.
Bei Unfällen und bei Unwohlsein ist das Sekretariat aufzusuchen bzw. zu verständigen.

IV    Ordnung in der Klasse

Jeder Schüler, jede Schülerin hält den eigenen Arbeitsplatz sauber. Jede Klasse verlässt ihren Raum in sauberem Zustand, d.h. sie sorgt dafür, dass kein grober Schmutz, kein Abfall und dergl. zurückbleibt. Die Klassen trennen den Abfall im Sinne unseres Mülltrennungskonzepts.

Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde müssen die Stühle hochgestellt werden, die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszuschalten!

Die Klassen organisieren einen Tafel-, Medien-  und Müllentsorgungsdienst. 

V    Fahrradstand

Fahrräder und Krafträder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

VI    Sportbereich

Für den Sportbereich gilt eine gesonderte Ordnung.

VII    Rücksicht und Fairness gelten auch auf dem Schulweg, an den Bushaltestellen und im Schulbus.

 

Stand: August 2008

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